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Studie zur Fußball-WM der Frauen (idw)
Erste Ergebnisse einer aktuellen Studie zur Fußball-WM der Frauen – durchgeführt von der German Graduate School of Management and Law (GGS) – zeigen: Der normal informierte Verbraucher unterscheidet nicht zwischen der Werbung eines offiziellen WM-Sponsors und der sonstigen werblichen Vermarktung der Fußball-Weltmeisterschaft. Damit widerlegt die Studie der GGS den Bundesgerichtshof (BGH).
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21.07.2011
WM-Marken-Urteil des BGH
Die Karlsruher Richter hatten in ihrem viel beachteten WM-Marken-Urteil eine Klage des Welt-Fußballverbandes FIFA gegen den Süßwarenhersteller Ferrero abgewiesen. Begründung des BGH damals: Eine wettbewerbswidrige Irreführung durch Ferrero sei nicht gegeben, da die angesprochenen Verkehrskreise nicht davon ausgingen, dass Ferrero offizieller Sponsor der FIFA sei. Der normal informierte Verbraucher unterscheide zwischen der Werbung eines Sponsors und der sonstigen werblichen Vermarktung der Fußball-Weltmeisterschaft. Zu dieser Erkenntnis gelangten die Richter nicht durch eine Marktstudie, sondern aufgrund eigener Sachkenntnis.
Studie der GGS
Erste Ergebnisse der GGS-Studie zur Fußball-WM der Frauen stützen diese Ansicht des BGH allerdings nicht. Im Gegenteil. Die Befragung zeigt: Der normal informierte Verbraucher unterscheidet keineswegs zwischen der Werbung eines offiziellen WM-Sponsors und der sonstigen werblichen Vermarktung der Fußball-Weltmeisterschaft. Untersucht wurden insgesamt vier Anzeigen, die im Vorfeld der Fußball-WM der Frauen von den entsprechenden Unternehmen geschaltet wurden. Dabei handelt es sich um zwei Anzeigen von offiziellen Sponsoren der WM (Allianz und Die Bahn) und zwei Anzeigen von Unternehmen, die „nur“ mit der deutschen Fußball-Nationalmannschaft werben (Mercedes-Benz und Maurice Lacroix).
Verbraucher halten Mercedes-Benz für Sponsor der WM
Obwohl Mercedes-Benz nicht Sponsor der Fußball-WM der Frauen ist und damit auch nicht das offizielle WM-Logo für seine Werbung verwendet, halten doch 83 Prozent der Befragten das Stuttgarter Unternehmen für einen offiziellen Sponsor der WM. 78 Prozent der Probanten hielten die offiziellen WM-Sponsoren, den Versicherungskonzern Allianz und Die Bahn, richtigerweise für WM-Sponsoren. Immerhin noch 62 Prozent glaubten, dass Maurice Lacroix offizieller Sponsor der Frauenfußball-WM sei.
Fazit
Der normal informierte Verbraucher unterscheidet – entgegen der Annahmen des BGH – nicht zwischen der Werbung eines offiziellen WM-Sponsors und der sonstigen werblichen Vermarktung der Fußball-Weltmeisterschaft. Künftig sollten Gerichte daher im Rahmen entsprechender Klagen auf eigene Sachkunde verzichten und zur Feststellung einer wettbewerbswidrigen Irreführung im Einzelfall auf repräsentative Studien zurückgreifen. Klagende Unternehmen wiederum sollten mittels entsprechender Umfragen darlegen, dass sich Zweifel an der eigenen Sachkunde des Gerichts ergeben könnten.
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft (idw)
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